History


Städtische Dienstleistungen

Schwangerschaft und Geburt werfen für gewöhnlich viele Fragen auf: Wie kann ich mich am besten auf die Entbindung vorbereiten? Wo möchte ich das Kind zur Welt bringen? In welchem Amt muss das Neugeborene bis wann angemeldet sein?

Anmeldung des Neugeborenen

Stammbuch

GroßbildansichtIm Stammbuch wird die Anmeldung Ihres Kindes eingetragen

Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt im Standesamt. Hier wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Bezirksamt in Mitte, Hamborn oder Rheinhausen. Die Anschriften entnehmen Sie dem Informationskasten rechts. Bitte beachten Sie, was Sie für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen. Informationen hierzu hat das Ordnungsamt auf der folgenden Seite für Sie zusammengestellt.

 

Erinnerungsbaum

Erinnerungsbaum

GroßbildansichtPflanzen Sie eine "wachsende" Erinnerung
Als frischgebackene Eltern haben Sie die Möglichkeit der Stadt Duisburg einen Baum zu spenden und damit eine "wachsende" Erinnerung für das freudige Ereignis zu schaffen. Die Erinnerungsbäume werden jährlich zum Herbst eingepflanzt. Die Spender erhalten zudem eine vom Oberbürgermeister unterzeichnete Urkunde. Bei Interesse richten Sie sich bitte an Ihren Standesbeamten oder Ihre Standesbeamtin oder wenden Sie sich an das Ordnungsamt. Unter folgendem Link erfahren Sie die Kontaktdaten.

 

Ehrungen

Neugeborenes vor dem Spiegel

GroßbildansichtAb Drillingen können Sie bei der Stadt einen Antrag auf Ehrung stellen

Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen können Sie kurz nach der Geburt eine Ehrung der Stadt beantragen. Hierfür reichen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde ein. Die Ehrung erfolgt durch den zuständigen Bezirksvertreter. Die Eltern erhalten ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters und des Ministerpräsidenten des Landes. Zudem bekommen sie ein Geldgeschenk. Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind ihrer Familie. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes gestellt werden. Die Ehrung ist unter Einreichen einer Kopie der Geburtsurkunden aller sieben Kinder zu beantragen. Die Patenurkunde und das Geldgeschenk des Bundespräsidenten werden nach telefonischer Vereinbarung durch den Bezirksvorsteher oder ein Mitglied der Bezirksvertretung überreicht.

Den Antrag stellen Sie im Büro des Oberbürgermeisters. Zuständig hierfür ist Frau Ridders (Tel.: 0203-283-4095).

 
Beratungsstellen
Gleichstellungsstelle
für Frauenfragen
Burgplatz 19
47051 Duisburg
Tel.: 0203/283 20 47
Standesämter in Duisburg

Duisburg-Mitte/Süd (Innenstadt)

Sonnenwall 73

47051 Duisburg

 

Duisburg-Nord (Hamborn)

Duisburger Straße 213

47166 Duisburg

 

Duisburg-West (Rheinhausen)

Körnerplatz 1

47226 Duisburg

Finanzielle Unterstützung
Kleingeld
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie wird nach Regelsätzen berechnet, die jährlich neu festgesetzt werden. In diesem Rahmen kann einmalig eine Beihilfe zur Erstausstattung von Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt beantragt werden.
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Kindergeld beantragen Sie in der Abteilung Kindergeldkasse des Arbeitsamtes.

Tel. 01801/546337 (gebührenpflichtig)