Städtische Dienstleistungen
Anmeldung des Neugeborenen
Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt im Standesamt. Hier wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Bezirksamt in Mitte, Hamborn oder Rheinhausen. Die Anschriften entnehmen Sie dem Informationskasten rechts. Bitte beachten Sie, was Sie für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen. Informationen hierzu hat das Ordnungsamt auf der folgenden Seite für Sie zusammengestellt.
Erinnerungsbaum
Ehrungen
Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen können Sie kurz nach der Geburt eine Ehrung der Stadt beantragen. Hierfür reichen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde ein. Die Ehrung erfolgt durch den zuständigen Bezirksvertreter. Die Eltern erhalten ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters und des Ministerpräsidenten des Landes. Zudem bekommen sie ein Geldgeschenk. Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind ihrer Familie. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes gestellt werden. Die Ehrung ist unter Einreichen einer Kopie der Geburtsurkunden aller sieben Kinder zu beantragen. Die Patenurkunde und das Geldgeschenk des Bundespräsidenten werden nach telefonischer Vereinbarung durch den Bezirksvorsteher oder ein Mitglied der Bezirksvertretung überreicht.
Den Antrag stellen Sie im Büro des Oberbürgermeisters. Zuständig hierfür ist Frau Ridders (Tel.: 0203-283-4095).



