Anzeige des Diebstahls bzw. des Verlusts von amtlichen Dokumenten
Achtung: Bei Ausweisdokumenten (z.B. Personalausweis, Reisepass) kommt es darauf an, ob sie Ihnen gestohlen wurden, oder ob Sie sie verloren haben. Hiervon abhängig müssen Sie eine Diebstahl- (Polizei) oder Verlustanzeige (Bürgerservice) machen.
Diebstahlanzeige (Ausweisdokumente)
Wurden Ihnen die Ausweispapiere gestohlen, ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu machen. Dies können Sie bei der nächsten Polizeidienststelle tun oder den Onlineservice der Polizei im Internet nutzen.
Verlustanzeige (Ausweisdokumente)
Haben Sie Ihre Ausweispapiere verloren, ist dies ebenso der Bürger-Service-Station zu melden.
Für die Neubeantragung der Unterlagen können Sie sich allerdings 2-3 Wochen Zeit lassen, da innerhalb dieser Zeitspanne oft Papiere wieder aufgefunden werden.
Für die Neubeantragung sind die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung des Personalausweisses oder der Beantragung des Reisepasses vorzulegen.
Für die Neubeantragung der Unterlagen können Sie sich allerdings 2-3 Wochen Zeit lassen, da innerhalb dieser Zeitspanne oft Papiere wieder aufgefunden werden.
Für die Neubeantragung sind die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung des Personalausweisses oder der Beantragung des Reisepasses vorzulegen.
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins
Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheines müssen neue Fahrzeugdokumente durch das Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) ausgestellt werden. Dies ist nicht in den Bürger-Service-Stellen der Bezirksämter möglich.
Verlust oder Diebstahl des Schwerbehindertenausweises
Bei Verlust oder Diebstahl des Schwerbehindertenausweises ist das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.


