Städtische Dienstleistungen
Mit einem Umzug sind neben Wohnungssuche, Renovierung, Transport und Einrichtung immer auch städtische Angelegenheiten verbunden. Im Folgenden sind für Sie die wichitgen Informationen und Links zusammengetragen.
- Einrichten einer Halteverbotszone für den Umzugswagen
- Personenummeldung
- Personenanmeldung für deutsche Staatsangehörige
- Personenanmeldung für ausländische Staatsangehörige
- An- und Abmeldung eines Zweit-/Nebenwohnsitzes
- Änderung der Anschrift im Kfz-Schein
- Bei Zuzug von außerhalb: Umschreibung des PKW
Einrichten einer Halteverbotszone für den Umzugswagen
Für Bereiche, auf denen das Parken oder Halten verboten ist, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies gilt bei Umzügen, Möbeltransporten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem.
Für Bereiche, auf denen das Parken erlaubt ist, ist ebenfalls eine Genehmigung zu beantragen.
Für Bereiche, auf denen das Parken erlaubt ist, ist ebenfalls eine Genehmigung zu beantragen.
Personenummeldung
Bei einem Umzug innerhalb Duisburgs müssen Sie sich bei einer der Bürger-Service-Stationen ummelden. Diese befinden sich in den Bezirksämtern der Stadt. Für die Ummeldung haben Sie nach Einzug eine Woche Zeit. Sie benötigen Ihren Personalausweis, bei Beantragung durch Dritte eine entsprechende Vollmacht sowie Ihren Kraftfahrzeugschein.
Genauere Informationen finden Sie auf den Dienstleistungsseiten des Ordnungsamtes:
Genauere Informationen finden Sie auf den Dienstleistungsseiten des Ordnungsamtes:
Personenanmeldung für deutsche Staatsangehörige
Ziehen Sie aus einer anderen Stadt nach Duisburg melden Sie sich in einer der Bürger-Service-Stationen an. Hier erhalten Sie dann ein Neubürgerscheckheft. Hierbei handelt es sich um ein Gutscheinheft mit Vergünstigungen bei den verschiedensten städtischen Einrichtungen und ein Begrüßungsschreiben des Oberbürgermeisters. Weitere Informationen zu dem Heft und dem Anmeldevorgehen erfahren Sie unter folgendem Link:
Personenanmeldung für ausländische Staatsangehörige
Bei einem Umzug nach Duisburg aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen unter Vorlage des Nationalpasses bei der Ausländerbehörde melden. Nähere Informationen erhalten Sie hier:
An- und Abmeldung eines Zweit-/Nebenwohnsitzes

Sie ziehen nach Duisburg und möchten hier Ihren Zweit-/ Nebenwohnsitz anmelden? Dies können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises in einer der Bürger-Service-Stationen in den Bezirksämtern tun. Ein Neubürgercheckheft erhalten Sie in diesem Fall nicht.
Nähere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:
Nähere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:
Änderung der Anschrift im Kfz-Schein
Die Änderung der Anschrift in Ihrem Kfz-Schein ist kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Bei Zuzug von außerhalb: Umschreibung des PKW
Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Sie müssen das Fahrzeug daher bei dem Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) umschreiben lassen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnort liegt.

